Unverbindliche Anmeldung
Sehr gerne können Sie jederzeit ein Formular zur Voranmeldung ausfüllen und bitte an musikschule@stockerau.gv.at schicken.
Auch wenn Sie noch unschlüssig sind, empfehlen wir Ihnen eine Voranmeldung, da wir in den meisten Fächern eine Warteliste haben. Die Voranmeldung ist absolut unverbindlich, sie bewirkt aber, dass Ihre Kontaktdaten auf unserer Warteliste gereiht werden und Sie bei Freiwerden eines Platzes kontaktiert werden. Sollten Sie oder Ihr Kind dann doch kein Interesse mehr haben, die Zeit nicht passen oder Sie/Ihr Kind bereits ein anderes Instrument spielen, können Sie selbst entscheiden, wie es weitergeht. Die Voranmeldung verpflichtet Sie zu gar nicht, ermöglicht Ihnen aber einen Platz bei uns an der Musikschule.
Wenn es zu einer Anmeldung kommt (Vereinbarung einer regulären Unterrichtsstunde mit dem/der Hauptfachlehrer:in), benötigen wir für Schüler:innen, die in Stockerau hauptgemeldet sind, noch ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftformular, das Sie direkt bei uns an der Musikschule (entweder im Unterricht oder im Sekretariat/Direktion) erhalten. Die Anmeldung ist verbindlich für das gesamte Schuljahr (September/Juni), die Zahlung des Schulgeldes erfolgt monatlich und mindesten 30 Unterrichtseinheiten werden von unserer Seite im Laufe eines Schuljahres garantiert, andernfalls wird dies bei der Schulgeldabrechnung immer am Ende des Schuljahres berücksichtigt.
Bitte auch um Verständnis, dass versäumte oder zu spät besuchte Stunden nicht nachgeholt werden.
Voranmeldung zum Musikschulunterricht
Abmeldung
Sie möchten sich oder Ihr Kind vom Unterricht abmelden? Wie schade!
Die Abmeldung kann jederzeit an uns geschickt werden, wir bitten Sie aber um Verständnis, dass das Auflösen des Vertragsverhältnis erst mit Ende des aktuellen Schuljahres erfolgen kann und die Zahlung des Schulgeldes bis Ende des Schuljahres läuft. Eine frühzeitige Kündigung des Unterrichtsverhältnisses ist nur aufgrund von Wohnortwechsel oder schwerer Krankheit möglich, hierzu wenden Sie sich bitte direkt an unsere Direktion.
Falls bis 1. Juni des jeweiligen Schuljahres keine Abmeldung erfolgt, läuft der Unterrichtsvertrag automatisch weiter - es ist also nicht notwendig, jedes Jahr eine neue Anmeldung abzugeben.
Abmeldung vom Musikschulunterricht
Schulgeld
Musikschule - Schulgeld 26/27
Weitere Informationen
Für schulfreie Tage und Ferien gilt das Schulzeitgesetz des Landes Niederösterreich (in der aktuellen Fassung).
Für die Musikschule gelten keine schulautonomen Tage.